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Tipp: Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos

Wer als Erbe innerhalb von 2 Jahren nach dem Tode des Erblassers einen Antrag an das Grundbuchamt stellt und sich als neuen Eigentümer eintragen lässt, muss hierfür keine Gebühren bezahlen.

Dies gilt selbstverständlich auch, wenn ein Ehegatte nach Versterben seines Ehepartners zum Alleineigentümer wird oder mehrere Erben sich als Erbengemeinschaft eintragen lassen. Eine Grundbuchberichtigung ist grundsätzlich immer sinnvoll, da spätestens bei Verkauf eines Grundstücks oder auch bei Eintragung einer Grundschuld das Grundbuch den aktuellen Eigentümer aufweisen muss. Nach vielen Jahren ist es oft schwierig die erforderlichen Dokumente für die Grundbuchberichtigung wieder aufzufinden oder erst zu beschaffen.

Sie können direkt über den Formularservice der Justiz NRW den Grundbuchberichtigungsantrag ausfüllen.

Nach Ablauf von 2 Jahren betragen die Gebühren für eine Grundbuchberichtigung bei einem Grundstückswert von 100.000 € etwa 200 € und bei einem Grundstückswert von 250.000 € rund 450 €.

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