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Mein Mann ist gestorben – kann ich unser Berliner Testament noch ändern?

In einem Berliner Testament haben Sie und Ihr Ehemann sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als Schlusserben Ihre beiden gemeinsamen Kinder. Nach dem Tode des Ehemannes kann das Testament von Ihnen grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden, es ist bindend geworden. Dies betrifft den „Grundtyp“ des Berliner Testaments.

Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme: Enthält Ihr Berliner Testament eine Abänderungsklausel, die etwa lauten könnte „Der Längstlebende von uns soll die Schlusserbeneinsetzung beliebig abändern können“, dann können Sie neue Schlusserben einsetzen.

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