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Testament entwerfen – Was kostet mich eine anwaltliche Beratung?

Unser Leistungsangebot:

  1. Überprüfung bestehender Testamente oder Erbverträge
  2. Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Dabei werden Ihre Vorstellungen ermittelt und die erbrechtliche Situation geklärt. Sollte die Notwendigkeit bestehen ein Testament oder Erbvertrag zu entwerfen, wird Ihnen ein Festpreis hierfür angeboten
  3. Entwurf eines Testaments oder Erbvertrages mit ausführlichen Erläuterungen
  4. Auf Wunsch oder bei Erforderlichkeit (Erbvertrag) veranlassen wir Beurkundungen bei einem Notar und bereiten diese vor