Die richtige Vorsorge zu Lebzeiten vermeidet Ärger und Zwietracht. Ist der Erbfall bereits eingetreten, sind Einfühlungsvermögen, aber auch eine fundierte und zielorientierte Beratung und gerichtliche Vertretung gefragt.
Beratungsfelder
Im Erbrecht betreue ich Mandanten vor und nach dem Erbfall. Vor dem Erbfall berate ich bei der Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Nach dem Erbfall vertrete ich Erben und Pflichtteilsberechtigte außergerichtlich und gerichtlich.
Als Mediatorin bin ich im Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht tätig. Ziel der Mediation ist es eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und für die Zukunft nachhaltige Lösung ihres Konfliktes zu finden.
Darüber hinaus berate und vertrete ich meine Mandanten auch im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Vertragsrecht und auch bei der Forderungsbeitreibung.
Vita
- 2010 Dozentin an der Hochschule für Oekonomie & Management in Essen (FOM)
- 2009 Fortbildung zur Mediatorin (Deutsche Anwalt Akademie)
- 2005 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht
- 2002 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht
- 2002 Rechtsanwältin in einer Essener Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei (Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht, notarielle Vertragsgestaltung)
- Studium an der Universität Trier
Fremdsprache
Englisch
Mitgliedschaften
- Deutsche Gemeinschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein e.V.
