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Erbrecht und Testamentsgestaltung-Informationsveranstaltung am 19.06.2024

  • Brauche ich überhaupt ein Testament?
  • Was muss ich über das Erbrecht wissen?
  • Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
  • Wie gestalte ich ein Testament?
  • Was ist der Pflichtteil?
  • Was ist ein Berliner Testament?
  • Was ist ein Vermächtnis?
  • Welche Steuerfreibeträge gelten für die Erben?
  • Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

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Das Vorsorgepaket – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung & Patientenverfügung

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und individuell abgestimmtes Paket als optimale Vorsorge nicht nur für das Alter:

  1. Überprüfung bestehender Vollmachten und Verfügungen
  2. Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Hier werden Ihre persönlichen Verhältnisse ermittelt, um Ihre Vorstellungen in die Verfügungen einfließen zu lassen
  3. Entwurf von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
  4. Eintrag in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
  5. Aushändigung der ZVR-Card für die Brieftasche mit Angaben zu den Verfügungen und Telefonnummern von Bevollmächtigten.

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Enterbte erhalten mehr aus Lebensversicherungen des Erblassers

In dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.04.2010 (IV ZR 73/08 und IV ZR 230/08) hat dieser den enterbten Pflichtteilsberechtigten einen höheren Anteil aus einer vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung zugesprochen. Hintergrund ist, dass die enterbten Angehörigen, die pflichtteilsberechtigt sind, gegenüber den Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB auf Basis dieser Lebensversicherung haben.

Dieser Entscheidung des BGH liegen zwei Fälle zugrunde: Read more

Mein Mann ist gestorben – kann ich unser Berliner Testament noch ändern?

In einem Berliner Testament haben Sie und Ihr Ehemann sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als Schlusserben Ihre beiden gemeinsamen Kinder. Nach dem Tode des Ehemannes kann das Testament von Ihnen grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden, es ist bindend geworden. Dies betrifft den „Grundtyp“ des Berliner Testaments. Read more

Testament entwerfen – Was kostet mich eine anwaltliche Beratung?

Unser Leistungsangebot:

  1. Überprüfung bestehender Testamente oder Erbverträge
  2. Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Dabei werden Ihre Vorstellungen ermittelt und die erbrechtliche Situation geklärt. Sollte die Notwendigkeit bestehen ein Testament oder Erbvertrag zu entwerfen, wird Ihnen ein Festpreis hierfür angeboten
  3. Entwurf eines Testaments oder Erbvertrages mit ausführlichen Erläuterungen
  4. Auf Wunsch oder bei Erforderlichkeit (Erbvertrag) veranlassen wir Beurkundungen bei einem Notar und bereiten diese vor