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Enterbte erhalten mehr aus Lebensversicherungen des Erblassers

In dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.04.2010 (IV ZR 73/08 und IV ZR 230/08) hat dieser den enterbten Pflichtteilsberechtigten einen höheren Anteil aus einer vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung zugesprochen. Hintergrund ist, dass die enterbten Angehörigen, die pflichtteilsberechtigt sind, gegenüber den Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § …

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