Ausschlagung einer Erbschaft – Was ist zu beachten ?
Entscheidend für eine wirksame Ausschlagung der Erbschaft ist die Einhaltung der gesetzlichen Frist. Allerdings kann eine Erbausschlagung erst nach Eintritt des Erbfalls erfolgen. Bei gesetzlicher Erbfolge muss die Ausschlagung innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erben von dem Anfall der Erbschaft erklärt werden.