Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten?
- handschriftlich von Anfang bis Ende (bei gemeinschaftlichem Testament durch einen Ehegatten)
- eigenhändige Unterschrift (mit Vor- und Zunamen um Verwechslungen zu vermeiden)
- Ort und Datum
- Erklärungen, die nachträglich hinzugefügt werden, sollten nochmals unterschrieben werden
- bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen die gemeinschaftlichen Erklärungen unterschreiben
Welchen Inhalt kann ein Testament haben?
Erbeinsetzung:
- Alleinerbe
- Miterben
- Ersatzerben
gegebenenfalls:
- Vor- und Nacherbschaft
- Teilungsanordnung
- Vermächtnisse
- Auflagen
- Testamentsvollstreckung
Wie sollte ich ein Testament aufbewahren?
- zu Hause, im Banksafe oder bei einer vertraulichen Person
- amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Gebühr für die Hinterlegung eines Testaments bei einem Nachlass von € 50.000,- ca. € 35,-)
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