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Testament

Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten?

  • handschriftlich von Anfang bis Ende (bei gemeinschaftlichem Testament durch einen Ehegatten)
  • eigenhändige Unterschrift (mit Vor- und Zunamen um Verwechslungen zu vermeiden)
  • Ort und Datum
  • Erklärungen, die nachträglich hinzugefügt werden, sollten nochmals unterschrieben werden
  • bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen die gemeinschaftlichen Erklärungen unterschreiben

Welchen Inhalt kann ein Testament haben?

Erbeinsetzung:

  • Alleinerbe
  • Miterben
  • Ersatzerben

gegebenenfalls:

  • Vor- und Nacherbschaft
  • Teilungsanordnung
  • Vermächtnisse
  • Auflagen
  • Testamentsvollstreckung

Wie sollte ich ein Testament aufbewahren?

  • zu Hause, im Banksafe oder bei einer vertraulichen Person
  • amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Gebühr für die Hinterlegung eines Testaments bei einem Nachlass von € 50.000,- ca. € 35,-)

Unser Leistungsangebot:

Näheres finden Sie hier