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Erbausschlagung

Sie befürchten, dass Sie Schulden “geerbt” haben?

Sie haben erst jetzt erfahren, dass das Erbe nur innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden kann?

Es steht eine Erbschaft bevor, die Sie aufgrund von persönlichen Motiven oder erheblicher Schulden nicht annehmen möchten?

Sie haben das Erbe angenommen und haben Angst mit Ihrem eigenen Vermögen für Schulden des Verstorbenen zu haften?

Sie möchten über das Nachlassinsolvenzverfahren beraten werden.

Bei der Erbausschlagung ist zwingend eine 6-Wochen-Frist zu beachten. Vereinbaren Sie daher bitte umgehend einen Termin.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie das Erbe ausschlagen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Nachlassgericht oder einen Notar.