Search
Search Menu

Erbschein

Wofür brauche ich einen Erbschein?

Von vielen Banken, Behörden, etc. wird ein Erbschein als Nachweis für die Erbenstellung verlangt. Er dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. Auch wenn ein Grundstück in den Nachlass fällt, ist dem Grundbuchamt ein Erbschein vorzulegen, damit das Grundstück auf den Erben umgeschrieben und von diesem gegebenenfalls auch veräußert werden kann.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Der Erbe muss bei dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen einen Erbschein beantragen. Sofern sich dieses Nachlassgericht nicht in der Nähe des Wohnortes eines Erben befindet, kann dieser auch bei seinem örtlichen Amtsgericht oder über einen Rechtsanwalt oder Notar einen Erbscheinsantrag stellen.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Erbscheinantrag?

Bei einem notariellen oder handschriftlichen Testament des Erblassers müssen in der Regel keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Sollten in dem Testament benannte Personen bereits verstorben sein, wird das Nachlassgericht die Vorlage von deren Sterbeurkunde verlangen.

Wesentlich schwieriger wird es, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat und die gesetzliche Erbfolge eintritt. Nun müssen dem Nachlassgericht in dem Erbscheinsantrag die gesamten Verwandtschaftsverhältnisse dargelegt werden, um die eigene Erbenstellung zu begründen. Es sind dann beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) vorzulegen, die -sofern sie nicht im Familienbuch vorhanden sind- bei den Standesämtern oder Stadtarchiven angefordert werden müssen.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein werden durch das Gericht anhand des reinen Nachlasswertes, d.h. der vorhandene Nachlass abzüglich eventueller Schulden, festgesetzt. Das Nachlassgericht ermittelt dies durch einen Wertfragebogen, in welchem der Erbe Angaben über den Nachlass zu machen hat. Hinzu kommt bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Notars noch dessen Vergütung.

Unsere Leistungen rund um den Erbschein:

  • Wir prüfen, ob und welche Art von Erbschein Sie benötigen, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
  • Wir entwerfen den Erbscheinsantrag für Sie und reichen diesen bei Gericht ein. Bei der Vorbereitung des Erbscheinsantrages helfen wir Ihnen bei der Ermittlung von Miterben und beantragen die erforderlichen Geburtsurkunden, Sterbeurkunden etc. bei den Standesämtern und Stadtarchiven.
  • Beim Streit um das Erbrecht vertreten wir Sie im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht und auch außergerichtlich.
  • Bei negativen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren legen wir Rechtsmittel für Sie ein.