Rechtsanwältin | Fachanwältin
-
Mein Wissen für Sie: 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin für Erbrecht und Mediatorin.
Kontakt 24/7
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Rund um die Uhr.
Erben und Vererben
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach dem Tode umgesetzt werden, ist es sinnvoll, noch zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen.
Auch nach dem Erbfall kommt es häufig zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Wir beraten daher die Mandanten umfassend vor und nach dem Erbfall, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
- Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Allgemeine Beratung in Nachlassangelegenheiten
- Verhandlungen mit Banken, Finanzämtern, Behörden
- Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
- Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
Erbrecht für Sie
-
Erbfall
Gesetzliche Erbfolge, Erbfolge Testament, Aufteilung Erbe, Erbengemeinschaft, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung ...
-
Pflichtteil
Berechnung Pflichtteil, Forderung Pflichtteil, Abwehr Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen ...
-
Nachlass
Erbschein, Immobilien im Nachlass, Erbschaftssteuer, Lebensversicherung, Banken, Grundbuch ...
-
Testament
Entwerfen und Prüfen von Testamenten, Berliner Testament, Behindertentestament, Bedürftigentestament, Vermächtnisse ...
-
Vorsorgepaket
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuerbestellung ...
-
Mediation
Mediation bei Erbstreit, Streitschlichtung unter Erben, Mediation zur Erbregelung, Ablauf der Mediation Kosten ...
Aktuelle Artikel
-
-
Brauche ich überhaupt ein Testament? Was muss ich über das Erbrecht wissen? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Wie gestalte ich ein Testament? Was ist der Pflichtteil? Was ist ein Berliner Testament? Was ist ein Vermächtnis? Welche Steuerfreibeträge gelten für die Erben? Wie hoch ist die …
Read more
-
Wer als Erbe innerhalb von 2 Jahren nach dem Tode des Erblassers einen Antrag an das Grundbuchamt stellt und sich als neuen Eigentümer eintragen lässt, muss hierfür keine Gebühren bezahlen.
-
Der Erbschaftssteuerrechner ermöglicht Ihnen kostenlos die Berechnung der voraussichtlich anfallenden Erbschaftssteuer. Allerdings kann dieser Rechner Ihnen nur eine erste Einschätzung liefern und ersetzt nicht einer Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
-
Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung & Patientenverfügung Wir bieten Ihnen ein umfassendes und individuell abgestimmtes Paket als optimale Vorsorge nicht nur für das Alter: Überprüfung bestehender Vollmachten und Verfügungen Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Hier werden Ihre persönlichen Verhältnisse ermittelt, um Ihre …
Read more
Ihr Weg zu uns
Bewertungen unserer Mandanten