Unser Leistungsangebot:
- Überprüfung bestehender Testamente oder Erbverträge
- Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Dabei werden Ihre Vorstellungen ermittelt und die erbrechtliche Situation geklärt. Sollte die Notwendigkeit bestehen ein Testament zu entwerfen, wird Ihnen ein Festpreis hierfür angeboten
- Entwurf eines Testaments mit ausführlichen Erläuterungen
- Auf Wunsch oder bei Erforderlichkeit (Erbvertrag) veranlassen wir Beurkundungen bei einem Notar und bereiten diese vor
Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten?
- handschriftlich von Anfang bis Ende (bei gemeinschaftlichem Testament durch einen Ehegatten)
- eigenhändige Unterschrift (mit Vor- und Zunamen um Verwechslungen zu vermeiden)
- Ort und Datum
- Erklärungen, die nachträglich hinzugefügt werden, sollten nochmals unterschrieben werden
- bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen die gemeinschaftlichen Erklärungen unterschreiben
Welchen Inhalt kann ein Testament haben?
Erbeinsetzung:
- Alleinerbe
- Miterben
- Ersatzerben
gegebenenfalls:
- Vor- und Nacherbschaft
- Teilungsanordnung
- Vermächtnisse
- Auflagen
- Testamentsvollstreckung
Wie sollte ich ein Testament aufbewahren?
- zu Hause, im Banksafe oder bei einer vertraulichen Person
- amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Gebühr für die Hinterlegung eines Testaments bei einem Nachlass von € 50.000,- ca. € 35,-)
Unser Leistungsangebot:
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