Schenkungen

  • Sie möchten Ihre Immobilie zu Lebzeiten verschenken oder übertragen?
  • Ihnen liegt ein Schenkungsvertrag/Übertragungsvertrag vor, den Sie überprüfen lassen möchten.
  • Sie möchten ein lebenslanges Wohnrecht erhalten?
  • Sie möchten wissen, ob diese Immobilienübertragung im Erbfall berücksichtigt wird?
  • Sie möchten sicherstellen, dass im Gegenzug für die Übertragung der Immobilie Sie im Bedarfsfall zu Hause gepflegt werden?
  • Sie möchten über Schenkungssteuerfreibeträge informiert werden?

Zur Vereinbarung eines Termins setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Traphan Graute Bremer