Kosten der Mediation

Die Mediationssitzungen werden auf Zeithonorarbasis abgerechnet. Es wird ein festes Stundenhonorar vereinbart. Die Dauer der Mediation ist abhängig von Art und Umfang des zu behandelnden Konflikts und wird von den Beteiligten gesteuert. Mediationen im Familien- und Erbrecht dauern erfahrungsgemäß vier bis zehn Stunden. In der Regel teilen sich die Beteiligten das Honorar. Dies wird zu Beginn der Mediation besprochen und in dem Mediationsvertrag festgehalten. Im Vergleich zu einem lang andauernden Gerichtsverfahren ist eine erfolgreiche Mediation zumeist die kostengünstigere Alternative.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Mediation. Fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach.

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um den voraussichtlichen Zeitaufwand und das entsprechend anfallende Honorar zu klären. Auch für weitere Informationen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Traphan Graute Bremer