Mediation im Erbrecht

Eine Erbmediation kann vor dem Erbfall bei der Planung der Vermögensnachfolge oder nach dem Erbfall bei der Lösung von erbrechtlichen Konflikten eingesetzt werden.

Nach Eintritt des Erbfalls können Mitglieder einer Erbengemeinschaft durch das Mediationsverfahren beispielsweise ein individuelles Konzept für die Nachlassauseinandersetzung erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigt die Interessen jedes einzelnen Miterben und führt diese Interessen zu einer gemeinsamen und für alle Miterben akzeptablen und umsetzbaren Lösung.

Neben der Nachlassauseinandersetzung ist es ein weiteres und wichtiges Ziel der Mediation, den Konflikt nicht oder nicht weiter eskalieren zu lassen, um der Beziehung der Miterben untereinander nicht nachhaltig zu schaden.

Vor dem Erbfall kann die Mediation unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer eine von allen getragene Nachlassplanung entwickeln.

Der erbrechtlich spezialisierte Mediator kann eine rechtlich auch bestandskräftige Lösung zusammen mit den Beteiligten erarbeiten. Die Mediation kann dadurch späteren Erbstreitigkeiten vorbeugen.

Traphan Graute Bremer