Posts in Category ‘Testament’
Mein Mann ist gestorben – kann ich unser Berliner Testament noch ändern?
In einem Berliner Testament haben Sie und Ihr Ehemann sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als Schlusserben Ihre beiden gemeinsamen Kinder. Nach dem Tode des Ehemannes kann das Testament von Ihnen grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden, es ist bindend geworden. Dies betrifft den „Grundtyp“ des Berliner Testaments.
Testament entwerfen – Was kostet mich eine anwaltliche Beratung?
Unser Leistungsangebot: Überprüfung bestehender Testamente oder Erbverträge Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Dabei werden Ihre Vorstellungen ermittelt und die erbrechtliche Situation geklärt. Sollte die Notwendigkeit bestehen ein Testament oder Erbvertrag zu entwerfen, wird Ihnen ein Festpreis hierfür angeboten Entwurf eines …
Mein Hund ist mein bester Freund – er soll alles erben!
So einfach ist dies nach deutschem Recht leider nicht. Anders als beispielsweise in den USA, wo ein Hund tatsächlich 12 Millionen US-Dollar erbte, können in Deutschland nur Menschen und juristische Personen, zum Beispiel eine GmbH, zu Erben eingesetzt werden.