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Erbschaftssteuer

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

Ob Sie als Erbe überhaupt Erbschaftssteuer zahlen müssen, richtet sich nach Ihrem Freibetrag. Es gilt, je enger der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge.

Aus der nachstehenden Tabelle können Sie Ihren Freibetrag und Ihre Steuerklasse entnehmen.

SteuerklassePersonenFreibetrag in EUR
IEhepartner500.000
IKinder und Stiefkinder400.000
IEnkelkinder, wenn das Kind/Stiefkind des Erblassers verstorben ist400.000
IEnkelkinder/Stiefenkel, Urenkel200.000
I Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen100.000
IIEltern und Großeltern bei Zuwendungen unter Lebenden20.000
IIGeschwister20.000
IINichten und Neffen20.000
IIStiefeltern20.000
IISchwiegerkinder und Schwiegereltern20.000
IIgeschiedener Ehegatte20.000
IIIalle übrigen Erben und Zuwendungsempfänger20.000
IIIEingetragene Lebenspartner500.000

Es gibt die Steuerklassen I, II oder III. Ihre Steuerklasse ergibt sich ebenfalls aus Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und ergibt sich aus der vorstehenden Tabelle.

Die Steuersätze erhöhen sich mit den jeweiligen Steuerklassen und dem zugewandten Nachlass.

Bis zu den aufgeführten Nachlasswerten gelten folgende Steuersätze:

bis Wert in EURIIIIII
75.00073030
300.000113030
600.000153030
6.000.000193030
13.000.000235050
26.000.000275050
über 26.000.000305050

Berechnungsbeispiel: Die Ehefrau des Erblassers erhält ein Erbe von 450.000 €, die Tochter ein Erbe von ebenfalls 450.000 € und der Neffe des Erblassers 30.000 €.

Die Ehefrau muss keine Erbschaftssteuer zahlen, denn ihr Erbanteil von 450.000 € liegt unter dem Freibetrag von 500.000 €.

Die Tochter des Erblassers hat einen Freibetrag von 400.000 €. Sie erbt jedoch 450.000 € und muss daher einen Betrag von 50.000 € versteuern. Sie hat die Steuerklasse I und hat einen Steuersatz von 7 %. Die Tochter muss 3.500 € an Erbschaftssteuer zahlen.

Der Neffe hat einen Freibetrag von 20.000 €. Er erhält 30.000 € aus dem Nachlass und muss 10.000 € versteuern. Er hat die Steuerklasse II und muss daher 15 % Erbschaftssteuer, also 1.500 €, zahlen.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Fertigung Ihrer Erbschaftssteuererklärung haben, helfen wir Ihnen gerne. Auch bei der Gestaltung Ihres Testaments werden die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.