Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Ob Sie als Erbe überhaupt Erbschaftssteuer zahlen müssen, richtet sich nach Ihrem Freibetrag. Es gilt, je enger der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge.
Aus der nachstehenden Tabelle können Sie Ihren Freibetrag und Ihre Steuerklasse entnehmen.
Steuerklasse Personen Freibetrag in EUR
I Ehepartner 500.000
I Kinder und Stiefkinder 400.000
I Enkelkinder, wenn das Kind/Stiefkind des Erblassers verstorben ist 400.000
I Enkelkinder/Stiefenkel, Urenkel 200.000
I Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000
II Eltern und Großeltern bei Zuwendungen unter Lebenden 20.000
II Geschwister 20.000
II Nichten und Neffen 20.000
II Stiefeltern 20.000
II Schwiegerkinder und Schwiegereltern 20.000
II geschiedener Ehegatte 20.000
III alle übrigen Erben und Zuwendungsempfänger 20.000
III Eingetragene Lebenspartner 500.000
Es gibt die Steuerklassen I, II oder III. Ihre Steuerklasse ergibt sich ebenfalls aus Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und ergibt sich aus der vorstehenden Tabelle.
Die Steuersätze erhöhen sich mit den jeweiligen Steuerklassen und dem zugewandten Nachlass.
Bis zu den aufgeführten Nachlasswerten gelten folgende Steuersätze:
bis Wert in EUR I II III
75.000 7 30 30
300.000 11 30 30
600.000 15 30 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 50 50
26.000.000 27 50 50
über 26.000.000 30 50 50
Berechnungsbeispiel: Die Ehefrau des Erblassers erhält ein Erbe von 450.000 €, die Tochter ein Erbe von ebenfalls 450.000 € und der Neffe des Erblassers 30.000 €.
Die Ehefrau muss keine Erbschaftssteuer zahlen, denn ihr Erbanteil von 450.000 € liegt unter dem Freibetrag von 500.000 €.
Die Tochter des Erblassers hat einen Freibetrag von 400.000 €. Sie erbt jedoch 450.000 € und muss daher einen Betrag von 50.000 € versteuern. Sie hat die Steuerklasse I und hat einen Steuersatz von 7 %. Die Tochter muss 3.500 € an Erbschaftssteuer zahlen.
Der Neffe hat einen Freibetrag von 20.000 €. Er erhält 30.000 € aus dem Nachlass und muss 10.000 € versteuern. Er hat die Steuerklasse II und muss daher 15 % Erbschaftssteuer, also 1.500 €, zahlen.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Fertigung Ihrer Erbschaftssteuererklärung haben, helfen wir Ihnen gerne. Auch bei der Gestaltung Ihres Testaments werden die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.