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Mein Mann ist gestorben – kann ich unser Berliner Testament noch ändern?
In einem Berliner Testament haben Sie und Ihr Ehemann sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als Schlusserben Ihre beiden gemeinsamen Kinder. Nach dem Tode des Ehemannes kann das Testament von Ihnen grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden, es ist bindend geworden. Dies betrifft den „Grundtyp“ des Berliner Testaments. Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme: Enthält Ihr Berliner…
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Testament entwerfen – Was kostet mich eine anwaltliche Beratung?
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Mein Hund ist mein bester Freund – er soll alles erben!
So einfach ist dies nach deutschem Recht leider nicht. Anders als beispielsweise in den USA, wo ein Hund tatsächlich 12 Millionen US-Dollar erbte, können in Deutschland nur Menschen und juristische Personen, zum Beispiel eine GmbH, zu Erben eingesetzt werden. Allerdings kann in einem Testament dem Erben die Auflage gemacht werden, den Hund gut zu versorgen…
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