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Vorsorgevollmacht

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie Ihren Vertreter für die Fälle, in denen Sie nicht mehr selbst handeln können. Eine Vorsorgevollmacht kann als Generalvollmacht ausgestaltet sein, hierdurch kann der Vertreter in allen Angelegenheiten für Sie handeln. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Vollmacht ausschließlich für gesundheitliche Angelegenheiten oder die Vertretung in finanziellen Dingen zu erteilen.

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, da es für Eheleute untereinander im Krankheitsfall keine gesetzliche Vertretungsmacht gibt. Auch haben Eltern keine gesetzliche Vertretungsmacht im Krankheitsfall für ihre volljährigen Kinder; dies gilt ebenso im umgekehrten Fall. Nur durch eine Vorsorgevollmacht kann ein Vertreter bestimmt werden, der im Ernstfall handeln darf.

Ein besonderer Vorteil der Vorsorgevollmacht liegt darin, dass – sofern der Bevollmächtigte darin auch als Betreuer eingesetzt wird – kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss. Wenn es keinen durch die Vorsorgevollmacht bestimmten Betreuer gibt, muss durch das Gericht ein Betreuer ermittelt und bestellt werden.

Wie bevollmächtige ich einen Vertreter?

Die Vorsorgevollmacht muss nicht in einer bestimmten Form verfasst werden. Es wäre grundsätzlich auch ausreichend, jemanden nur mündlich zu bevollmächtigen. Allerdings kann es bei einer nur mündlich erteilten Vollmacht problematisch werden, die Vollmachtserteilung zu beweisen. Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist dann erforderlich, wenn der Vertreter Grundbesitz für den Vollmachtgeber erwerben oder veräußern können soll.

Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst frühzeitig erteilt werden, da sie gerade für die Fälle ausgestellt wird, in denen der Vollmachtgeber bestimmte Dinge nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann und erste Zweifel an der Geschäftsfähigkeit auftreten. Bestehen bereits Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, kann es für eine Vollmachtserteilung bereits zu spät sein.

Kann ich eine erteilte Vollmacht auch wieder entziehen?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit, auch mündlich, widerrufen werden. Wichtig ist jedoch, eine bereits ausgehändigte Vollmacht von dem Bevollmächtigten wieder zurückzufordern.

Wie stelle ich sicher, dass meine Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird?

Um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch bekannt wird, sollte die Vorsorgevollmacht in das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Wenn bei einem Notfall ein Arzt wegen eines dringenden medizinischen Eingriffs bei Gericht eine Betreuung beantragen muss, wird das Betreuungsgericht über einen geschützten Zugang die Daten bei dem Vorsorgeregister des Bundesnotarkammer einsehen und feststellen, dass Sie einen Betreuer bestimmt haben und sich umgehend mit diesem in Verbindung setzen. Hierzu kann zusätzlich eine Telefonnummer des Betreuers in das Vorsorgeregister eingetragen werden. Als weitere Absicherung sollten Sie die ZVR-Card bei sich führen, auf welcher angegeben ist, dass Sie eine Vorsorgevollmacht haben und wer zum Betreuer bestimmt wurde.

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